Ein zumutbarer Schulweg

Vor den Sommerferien haben wir informiert, dass das Thema Klassenzuteilung und Schulweg einige Diskussionen hervorgerufen hat. Im Landboten vom 14. Juli folgte ein grösserer Bericht, welchem unter anderem zu entnehmen war, dass einige Eltern aus dem Dorfteil Sulz gegen den Entscheid, die erste Klasse in Rickenbach unterzubringen, rekurriert haben. Ebenfalls rekurrierten sie gegen den Beschluss der Schulpflege, keinen Fahrdienst oder begleitende Massnahmen auf Kosten der Schule zu gewähren.

Mittlerweile hat der Bezirksrat entschieden und den Rekurs von elf Eltern zu 90% abgelehnt. In seiner Begründung hält er fest, dass er die Gründe der Schulpflege, die erste Klasse in Rickenbach zu führen, für gut und nachvollziehbar befinde. Was den Schulweg zwischen Sulz und Rickenbach betrifft, hält er diesen für alle elf Kinder als zumutbar. Einzig beim Fussgängerstreifen ausgangs Sulz (Richtung Rickenbach) wird die Schulpflege verpflichtet, für die Erstklässler einen Lotsendienst einzurichten.

Gemäss Lehre und Rechtsprechung richtet sich die Zumutbarkeit eines Schulweges nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Massgebend sind sowohl Länge, Höhendifferenz und Gefährlichkeit des Schulwegs als auch Entwicklungsstand und Gesundheit des jeweils betroffenen Kindes. Bezüglich der Gefährlichkeit des Schulwegs haben sich in Lehre und Rechtssprechung gewisse Grundsätze herausgebildet. Indizien für die Gefährlichkeit eines Weges sind Strassen ohne Trottoirs, wenn es sich um enge Durchgangsstrassen mit grösserem Verkehrsaufkommen, mit Lastwagenverkehr oder mit unübersichtlichen Kurven handelt, Übergänge über belebte Strassen ohne Lichtsignale, verkehrsteilende Zwischeninseln oder Fussgängerstreifen und längere Partien durch einsame Wälder. Betreffend Länge gelten heute zwei Kilometer als zumutbar, sofern weder Höhendifferenz, noch Steilheit, noch schlechte Begehbarkeit den Weg zu einer grossen Belastung machen.

Der Bezirksrat erachtet den kombinierten Fuss- und Veloweg entlang der Hauptstrasse als gut begehbar. Er ist von der Strasse abgetrennt, beleuchtet und sehr übersichtlich. Die Strassen, auf welchen die Kinder von ihrem Wohnort bis zum Ortsausgang Sulz zu gehen haben, präsentieren sich mit Ausnahme der Dinharderstrasse als Quartierstrassen, welche die beidseits der Stationsstrasse liegenden Wohnquartiere erschliessen. Wie für diese Strassen typisch sind sie ohne Trottoir und werden vorwiegend von Anwohnern benutzt. Die Begehung solcher Verkehrswege ohne grosses Verkehrsaufkommen gilt gemeinhin als für Schüler zumutbar. Die Länge des Schulweges beläuft sich bei den meisten der elf Schülerinnen und Schüler zwischen 1 und 1,5 km. Für zwei Kinder sind es ca. 1,8 km. Die Höhendifferenz bewegt sich zwischen 21 und 42 m. Da die Steigung gleichmässig verläuft, gilt auch diese als zumutbar.  Sowohl hinsichtlich der von den Rekurrenten geltend gemachten Nebelhäufigkeit wie auch des Hagelschlags liegen die Werte im Bereich des für das Schweizer Mittelland Üblichen.

Aus der Rekursantwort des Bezirksrates ist zu schliessen, dass dieser den vorliegenden Fall äusserst genau und sorgfältig geprüft hat. Auf sämtliche Argumente der Rekurrenten sowie der Rekursgegnerin wurde ausführlich eingegangen und dazu Stellung genommen.  Die Schulpflege ist froh, dass sich eine höhere Instanz der Angelegenheit angenommen hat und hofft, dass sich dadurch die Diskussionen über die Zumutbarkeit des Schulwegs zwischen den beiden Dorfteilen in den kommenden Jahren erübrigen.

Personen, welche an einem oder mehreren Tagen bereit wären den oben erwähnten Lotsendienst durchzuführen, melden sich bitte bei Andreas Denzler, Tel. 052 337 04 54 oder Bea Pfeifer, Tel. 052 337 36 93. Die Aufgabe besteht darin, vier Erstklasskinder zwei bis vier Mal täglich (gemäss Stundenplan) beim Fussgängerstreifen Höhe Hofackerstrasse / Mörsburgstrasse über die Strasse zu führen.

Bea Pfeifer
Präsidentin

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